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Vergütung der Grippeimpfung

Die Tabelle gibt eine Übersicht, für wen in welcher Situation die Kosten für eine Grippeimpfung übernommen werde, beziehungsweise selbst übernommen werden müssen. Aktuell besteht keine Vergütung für den in der Schweiz zugelassenen attenuierten Lebendimpfstoff Fluenz Tetra®, der nasal als Spray verabreicht wird (Stand September 2023).

Die Kosten für die Impfung in der Apotheke werden nur von der OKP übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ansonsten gehen die Kosten zu Lasten der geimpften Person. Einige Versicherungen kommen den Kundinnen und Kunden, die eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, jedoch entgegen und bieten ihnen an, den Kassenzettel zur Abrechnung einzusenden (www.pharmasuisse.org/de/1159/Impfen-und-Impfberatung.htm).